Neufestsetzung der Benutzungsentgelte zum 01.01.2026
Die Betriebskommission der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Gedern hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 beschlossen, mit Wirkung vom 01.01.2026 die Benutzungsentgelte für das Hallenbad Gedern wie folgt neu festzusetzen:
Erwachsene: Tageskarte 7,10 EURO
Tageskarte sozial* 6,90 EURO
10er-Karte 68,00 EURO
10er-Karte sozial* entfällt
Halbjahreskarte entfällt
Halbjahreskarte sozial* entfällt
Jahreskarte entfällt
Jahreskarte sozial* entfällt
Mondscheinkarte** 5,50 EURO
Wintersaisonkarte sozial* (neu) 150,00 EURO
Wintersaisonkarte (neu) 180,00 EURO
Sommersaisonkarte sozial* (neu) 120,00 EURO Sommersaisonkarte (neu) 150,00 EURO
Kinder 4-7 Jahre: Tageskarte 4,00 EURO
Kinder bis 3 Jahre (frei) 10er-Karte entfällt
Halbjahreskarte entfällt
Jahreskarte entfällt
Mondscheinkarte** 3,50 EURO
Wintersaisonkarte (neu) 70,00 EURO
Sommersaisonkarte (neu) 60,00 EURO
Kind/Jug. 8- 17 Jahre: Tageskarte 6,00 EURO
Tageskarte sozial**** 4,50 EURO
10er-Karte 59,00 EURO
10er-Karte sozial**** entfällt
Halbjahreskarte entfällt
Jahreskarte entfällt
Mondscheinkarte** 4,00 EURO
Wintersaisonkarte (neu) 120,00 EURO
Sommersaisonkarte (neu) 100,00 EURO
Familie***: Tageskarte 20,00 EURO
Wintersaisonkarte (neu) 350,00 EURO
Sommersaisonkarte (neu) 300,00 EURO
Nutzwertkarte: Wertkarte über 30,00 € unverändert 27,00 EURO
Wertkarte über 50,00 € unverändert 44,00 EURO
Wertkarte über 100,00 € unverändert 84,00 EURO
Wertkarte über 150,00 € unverändert 123,00 EURO
*Schüler, Studenten, Azubi, Praktikanten, FSJ und Bufdi 18 - max. 27. Lebensjahr sowie Menschen mit Schwerbehinderung (mind. GdB 50 - eine Begleitperson mit Eintrag „B“ im Ausweis frei). Entsprechende Ausweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
**Montag-Mittwoch und Freitag ab 19:30 Uhr / Samstag, Sonntag und Feiertag ab 16:30 Uhr, gültig nur beim Kauf einer Tageskarte bzw. beim Entwerten einer Nutzwertkarte
***max. 2 Erwachsene und 3 Kinder/Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr
**** Menschen mit Schwerbehinderung (mind. GdB 50 - eine Begleitperson mit Eintrag „B“ im Ausweis frei). Entsprechende Ausweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Hinweis: Für Inhaber/Innen von Saisonkarten besteht bei betriebsbedingter Schließung des Hallenbades kein Ersatzanspruch.
63688 Gedern, den 12. Dezember 2025
Wirtschaftliche Betriebe der Stadt Gedern
gez. Guido Kempel
Bürgermeister
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